Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 15 L 1318/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-08-31
Aktenzeichen: 15 L 1318/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0831.15L1318.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 53 Abs. 1 Satz 2 BBG
Leitsätze
§ 53 Abs. 1 Satz 2 BBG dient der Planungssicherheit der Behörde und normiert nicht lediglich eine Prüffrist.
Tenor
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- Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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- Der Wert des Streitgegenstands wird auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.