Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 19 L 1712/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-11-25
Aktenzeichen: 19 L 1712/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1125.19L1712.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Tenor
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufgegeben, dem Antragsteller ab sofort vorläufig einen Betreuungsplatz mit mindestens 25 Stunden in einer wohnortnahen und zumutbaren Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.