Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 7 K 5311/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-05-16
Aktenzeichen: 7 K 5311/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0516.7K5311.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.