Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 22 L 1016/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-07-13
Aktenzeichen: 22 L 1016/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0713.22L1016.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (22 K 2930/23) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 22. Mai 2023 wird wiederhergestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Wert des Streitgegenstands wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.