Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 12 L 1631/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-09-04
Aktenzeichen: 12 L 1631/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0904.12L1631.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
- Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller bis zu einer – unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts durchzuführenden – erneuten Bescheidung des Antrags des Antragstellers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zu dulden.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- Der Wert des Streitgegenstands wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt.