Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 12 L 2601/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-03-06
Aktenzeichen: 12 L 2601/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0306.12L2601.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: VwVfG NRW § 37 VwVfG NRW § 28; VwVfG NRW § 39 AufenthG § 59
Leitsätze
Zu den Anforderungen an die Nachholung einer Anhörung.
Zur Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung bei Unklarheiten zum Inhaltsadressaten.
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 12 K 6006/23 geführten Klage gegen die Ordnungsverfügungen der Antragsgegnerin vom 01.12.2023 wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- Der Wert des Streitgegenstands wird auf 6.250,00 Euro festgesetzt.