Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 9 K 490/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-07-19
Aktenzeichen: 9 K 490/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0719.9K490.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.