Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 15 K 4293/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-08-29
Aktenzeichen: 15 K 4293/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0829.15K4293.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 28 BBesG, § 27 BBesG
Leitsätze
Erforderlich für eine Anerkennung von Pflegezeiten nach § 28 BBesG ist, dass es durch Pflegetätigkeiten zu einer Verzögerung im beruflichen Fortkommen gekommen ist. Nur in dem Umfang einer solchen Verzögerung können Pflegezeiten anerkannt werden.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.