Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 18 L 2172/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-01-24
Aktenzeichen: 18 L 2172/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0124.18L2172.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Tenor
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- Die Antragsgegnerin wird vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet, die Obergrenze der Gesamtkosten für die Antragstellerin für die Netzfahrplanperiode 2025/2026 auf 0.000,000 Mio. Euro festzulegen.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 1/4 und die Antragsgegnerin zu 3/4.
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- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30.000.000 Euro festgesetzt.