Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 12 L 904/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-01-27
Aktenzeichen: 12 L 904/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0127.12L904.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung der gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 29.04.2024 gerichteten, unter dem Aktenzeichen 12 K 2716/24 geführten Klage wird wiederhergestellt, soweit sie gegen die Ziffer 1 dieser Ordnungsverfügung gerichtet ist, und angeordnet, soweit sie gegen die Ziffern 9 bis 11 dieser Ordnungsverfügung gerichtet ist.
Im Übrigen wird der Eilantrag abgelehnt.
Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller vier Fünftel und die Antragsgegnerin ein Fünftel.
- Der Streitwert wird auf 12.500,00 € festgesetzt.