Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 1 L 162/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-02-07
Aktenzeichen: 1 L 162/25
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0207.1L162.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 80 VwGO, § 123 VwGO, § 55 VwVG NRW, § 55 Abs. 2 VwVG NRW, § 35 GewO, § 17 TabStG, § 10 JuSchG
Leitsätze
Entscheidung über Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Gewerbeuntersagung und die bereits zuvor erfolgte Versiegelung der Geschäftsräume im Wege des Sofortvollzugs.
Tenor
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- Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
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- Der Streitwert wird auf 32.500,00 € festgesetzt.