Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 1 L 2530/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-03-19
Aktenzeichen: 1 L 2530/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0319.1L2530.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 19 GG, § 80 VwGO,; § 80 Abs. 5 VwGO
Leitsätze
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- Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer Zwischenentscheidung nach Folgenabwägung in einem telekommunikationsrechtlichen Eilverfahren.
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer Zwischenentscheidung wird abgelehnt.
Die Kostenentscheidung bleibt der abschließenden Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorbehalten.