Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 8 K 3322/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-03-20
Aktenzeichen: 8 K 3322/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0320.8K3322.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den Beigeladenen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.