Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 8 L 768/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-05-19
Aktenzeichen: 8 L 768/25
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0519.8L768.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 1. Oktober 2024 (Az.: 8 K 6333/24) gegen die der Beigeladenen unter dem Aktenzeichen 63/B24/0071/2024 erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 4. Juli 2024 wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
- Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.