Texte intégral
Verwaltungsgericht Minden — 10 L 1037/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-12-09
Aktenzeichen: 10 L 1037/20
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:1209.10L1037.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin auf ihren Antrag vom 00.00.0000 hin ein Vorlaufattest zur Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung für Zuchtrinder nach B. zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.