Texte intégral
Verwaltungsgericht Minden — 3 K 10605/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-12-15
Aktenzeichen: 3 K 10605/17
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:1215.3K10605.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
Die Ziffer 3. des Bescheides der Beklagten vom 24. November 2017 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.