Texte intégral
Verwaltungsgericht Minden — 1 K 2644/24.A — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-10-21
Aktenzeichen: 1 K 2644/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:1021.1K2644.24A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: AsylG § 4 Abs 1 S 2 Nr 3
Leitsätze
Zur aktuellen Sicherheitslage im Libanon (hier: Provinz Akkar).
VG Minden, Urteil vom 21. Oktober 2024 - 1 K 2644/24.A
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.