Texte intégral
Verwaltungsgericht Münster — 2 K 2532/19 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2020-09-01
Aktenzeichen: 2 K 2532/19
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0901.2K2532.19.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.