Texte intégral
Verwaltungsgericht Münster — 20 L 811/21.O — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-11-22
Aktenzeichen: 20 L 811/21.O
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:1122.20L811.21O.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Leitsätze
Durchsuchungsbeschluss im Disziplinarrecht (hier: Verdacht auf fremden- und frauenfeindliches Gedankengut bei einem Polizeibeamten)
Tenor
Es werden angeordnet:
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zum Zwecke der Auffindung des von dem Antragsgegner genutzten Handys mit dem Anschluss +49 000 00000000 die Durchsuchung
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der im Allein- oder Mitgewahrsam des Antragsgegners stehenden Wohnräume einschließlich sämtlicher Nebenräume in 0000 I. T. , L.-----weg 6
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der von ihm genutzten Kraftfahrzeuge
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der sich in den Räumlichkeiten der Spezialeinheiten der Polizei NRW, X. T1. 264, N. , befindlichen privaten Behältnisse
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seiner Person
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zum Zwecke der Auffindung der Dateien, die den vollständigen WhatsApp-Chatverlauf enthalten, der von dem Anschluss +49 000 0000000 aus mit dem Anschluss des Q1. T2. +49 000 00000000 geführt worden ist, die Durchsuchung des von dem Antragsgegner genutzten Handys mit dem Anschluss +49 000 00000000
und
- die Beschlagnahme der Dateien, die den vollständigen WhatsApp-Chatverlauf enthalten, der von dem Anschluss +49 000 00000000 aus mit dem Anschluss des Q1. T2. +49 000 00000000 geführt worden ist.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.