Texte intégral
Verwaltungsgericht Münster — 10 K 2555/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-12-20
Aktenzeichen: 10 K 2555/20
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:1220.10K2555.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: VwVfG NRW §§74,76; UmwRG §6; GG Art. 14
Leitsätze
Zur Rechtmäßigkeit eines durch Planänderungsbescheid geänderten Planfeststellungsbescheid geänderten Planfeststellungsbeschlusses zum Bau einer Kreisstraße
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.