Texte intégral
Verwaltungsgericht Münster — 2 K 1357/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-05-31
Aktenzeichen: 2 K 1357/22
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2023:0531.2K1357.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: BauO NRW §§ 58 Abs. 2, 8, 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 22
Leitsätze
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Von einem innerhalb der Abstandfläche zum Nachbargrunsdstück angelegten Schwimmbecken mit einenm aus verschiebbaren Elementen bestehenden Kuppeldach, welches insgesamt 1,15 Meter über die Geländeoberfläche rafgt, geht keine gebäudegleiche Wirkung aus.
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Der nachbarliche Wohnfride wird durch die gewölbte Schwimmbeckenabdesckun nicht gefährdet.
Tenor
Die bauordnungsrechtliche Beseitigungsverfügung der Beklagten vom 29. März 2022 – 63-09359/2022 – wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils streitigen Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.