Texte intégral
Verwaltungsgericht Münster — 1 L 354/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-06-21
Aktenzeichen: 1 L 354/24
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2024:0621.1L354.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin Auskunft über folgende Fragen zu erteilen:
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Wie lauten die jeweiligen Werte der bei der Antragsgegnerin vorhandenen Daten bezüglich der jeweils gutachterlich ermittelten Teile der Liegenschaft betreffend das Grundstück rund um das ehemalige Ausflugslokal „X.“ in H.?
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Wie hoch war der Kaufpreis des Grundstücks für die Stadt als Käuferin?
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.