Texte intégral
OLG Koblenz 14. Zivilsenat — 14 W 34/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-31
Aktenzeichen: 14 W 34/17
ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2017:0131.14W34.17.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 78 ZPO, § 84 ZPO, § 91 ZPO, § 104 ZPO, § 138 ZPO
Rechtskraft: ja
Leitsatz
Fusionieren während eines Rechtsstreites innerhalb einer Instanz zwei Kliniken, die zuvor von zwei Bevollmächtigten vertreten wurden, so dass nunmehr eine Partei durch zwei Bevollmächtigte vertreten wird, sind nur die Kosten eines Bevollmächtigten erstattungsfähig.(Rn.1)