Texte intégral
OLG Koblenz 14. Zivilsenat — 14 W 4/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-04
Aktenzeichen: 14 W 4/17
ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2017:0104.14W4.17.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 78 ZPO, § 91 ZPO, § 104 ZPO
Rechtskraft: ja
Leitsatz
Wird ein Anwaltswechsel vorgenommen, weil der bisherige Anwalt (vermeintlich) seine Pflichten verletzt hat, sind die dadurch entstandenen Mehrkosten nicht erstattungsfähig. Diese sind im Innenverhältnis als Schadensersatz gegenüber dem bisherigen Bevollmächtigten geltend zu machen.(Rn.1)