Texte intégral
OLG Koblenz 14. Zivilsenat — 14 W 109/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-13
Aktenzeichen: 14 W 109/17
ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2017:0313.14W109.17.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 4 JVEG, § 7 JVEG, § 12 JVEG
Rechtskraft: ja
Leitsatz
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Der Sachverständige wird nicht für die Zeit vergütet, die er tatsächlich zur Gutachtenerstellung benötigt hat, sondern nur für die erforderliche Zeit.(Rn.2)
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Von einem Sachverständigen kann erwartet werden, dass er eine Fahrkarte zum Gerichtstermin online bucht.(Rn.2)