Texte intégral
OLG Koblenz 12. Zivilsenat — 12 U 235/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-12-22
Aktenzeichen: 12 U 235/20
ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2020:1222.12U235.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
Tenor
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Die Zurücknahme der Berufung hat den Verlust des Rechtsmittels zur Folge.
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Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 22.217,16 € festgesetzt.
Gründe
1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.