Texte intégral
BVerfG — 2 BvR 743/17, Nichtannahmebeschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-04
Aktenzeichen: 2 BvR 743/17
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170404.2bvr074317
Dokumenttyp: Nichtannahmebeschluss
Normen: § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 58a AufenthG 2004
Vorinstanz: vorgehend BVerwG, 21. März 2017, Az: 1 VR 2/17, Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat 1. Kammer
Titelzeile
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungsanordnung gem § 58a AufenthGjuris: AufenthG 2004
Tenor
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Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin I. wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
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Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Gründe
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Mots-clés
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