Texte intégral
Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer — 10 K 2193/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-12
Aktenzeichen: 10 K 2193/10
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:0512.10K2193.10.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 5 Abs 4 AufenthG, § 25 Abs 1 AufenthG, § 25 Abs 2 AufenthG, § 26 Abs 3 AufenthG, § 26 S 4 Nr 5 AufenthG ... mehr
Leitsatz
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Der allgemeine Versagungsgrund des § 5 Abs. 4 AufenthG findet sowohl im Rahmen der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 AufenthG als auch im Rahmen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG an einem anerkannten Flüchtling Anwendung.(Rn.25)
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Die Tätigkeit als Führungsfunktionär für die Kurdische Gemeinde Saarland e.V. bzw. dem vormaligen Kurdischen Kulturverein e.V. stellt eine Unterstützung für die PKK bzw. ihre Nachfolgeorganisationen KADEK und KONGRA-GEL als den Terrorismus unterstützende Vereinigungen i. S. d. § 5 Abs. 4 AufenthG dar.(Rn.26)