Texte intégral
Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer — 10 L 917/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-22
Aktenzeichen: 10 L 917/11
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:0922.10L917.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 60a Abs 2 AufenthG, Art 6 Abs 1 GG, § 123 Abs 1 VwGO
Leitsatz
Einzelfall eines erfolglosen Eilrechtschutzantrages auf Untersagung von Abschiebungsmaßnahmen(Rn.3)
Orientierungssatz
Die Abschiebung wegen einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung ist regelmäßig nicht auszusetzen, wenn der aus dem Sudan stammende Ausländer zwar die erforderlichen Unterlagen für die Eheschließung vorgelegt hat, jedoch eine legalisierte Geburtsurkunde nicht vorgelegt wurde und somit die Befreiung von dem Nachweis der Ehefähigkeit nicht möglich ist. Es reicht insoweit nicht die Vorlage einer unbeglaubigten Fotokopie sowie die eidesstattliche Versicherung der Echtheit der Kopie durch den Ausländer.(Rn.6)
(Rn.4)