Texte intégral
Verwaltungsgericht des Saarlandes 5. Kammer — 5 L 867/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-28
Aktenzeichen: 5 L 867/11
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:0928.5L867.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 35 Abs 3 Nr 5 BauGB, Art 14 GG, § 82 Abs 2 BauO SL, § 35 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 1 BauGB ... mehr
Leitsatz
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Bestandsschutz erfordert, dass der Baubestand zu einem namhaften Zeitpunkt formell und materiell rechtmäßig war.(Rn.32)
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Die Lage von Wohngebäuden in einem förmlichen Landschaftsschutzgebiet steht der baurechtlichen Zulassung im Außenbereich regelmäßig entgegen.(Rn.38)
(Rn.41)
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Die Pflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Herstellung rechtmäßiger Zustände unterliegt nicht der Verwirkung.(Rn.44)
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Der Umstand, dass Klagen gegen Beseitigungsanordnungen früher zum Ruhen gebracht wurden, hindert unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG nicht den Erlass einer Nutzungsuntersagung.(Rn.47)