Texte intégral
Verwaltungsgericht des Saarlandes 5. Kammer — 5 L 15/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-04
Aktenzeichen: 5 L 15/13
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:0204.5L15.13.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 31 Abs 2 BauGB, § 15 Abs 1 S 2 BauNVO, § 7 Abs 4 BauO SL
Leitsatz
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Maßgeblich für die Bestimmung der Wandhöhe ist das natürliche Gelände im Bereich des jeweiligen Wandabschnitts, nicht an der Grundstücksgrenze.(Rn.45)
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Sind die Balkonumwehrungen in den Bauvorlagen als undurchsichtig dargestellt, sind sie der Wandhöhe bei der Bestimmung der Abstandsfläche zuzurechnen.(Rn.50)
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Ermöglicht eine Vielzahl von Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans ein gegenüber den plankonform errichteten Nachbargebäuden wesentlich größeres Vorhaben, kann sich das auch bei Einhaltung der Abstandsflächen als rücksichtslos erweisen.(Rn.76)