Texte intégral
Verwaltungsgericht des Saarlandes 5. Kammer — 5 K 1658/16 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2017-01-10
Aktenzeichen: 5 K 1658/16
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2017:0110.5K1658.16.0A
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Normen: § 3 Abs 1 Nr 4 VwGebG SL, § 75 VwGO
Leitsatz
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Die Kammer teilt die Ansicht des OVG Magdeburg - Beschluss vom 23.12.2015 – 2 O 171/15 –, dass ein Anspruch auf Erlass eines Widerspruchsbescheides regelmäßig nicht besteht.(Rn.18)
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Bei der Entscheidung, ob im Einzelfall von der Gebührenerhebung abgesehen werden kann, darf die Behörde darauf abstellen, ob der Gebührenschuldner als gemeinnützig anerkannt ist.(Rn.31)