Texte intégral
AG Aschersleben — 16-1356219-07-B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-31
Aktenzeichen: 16-1356219-07-B
ECLI: ECLI:DE:AGASCHE:2016:0531.16.1356219.07B.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 688 ZPO, § 690 ZPO, § 691 ZPO
Leitsatz
Das Mahngericht hat kein Monierungsrecht bezüglich geltend gemachter Inkassokosten neben Rechtsanwaltskosten.(Rn.1)
Tenor
In dem Mahnverfahren
gegen
…
wird der Beschluss vom 27.04.2016 aufgehoben.
Gründe
1 Es ist nicht generell unzulässig, neben Rechtsanwaltskosten auch Inkassokosten als Schadensposition geltend zu machen. Ob beide Ansprüche nebeneinander bestehen, ist im Wesentlichen davon abhängig, ob sie zu zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren.
2 Dies ist im Einzelfall zu beurteilen, ist dem streitigen Verfahren vorbehalten. Es übersteigt das im Mahnverfahren eng begrenzte Prüfungsrecht des Gerichts.