Texte intégral
AG Halle (Saale) — 22 FH 1533/20 VU — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-03-10
Aktenzeichen: 22 FH 1533/20 VU
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
Der Unterhalt, den der Antragsgegner zum Ersten jeden Monats an MA H zu zahlen hat, wird wie folgt festgesetzt:
Der für das Kind festgesetzte Unterhalt vermindert sich um das hälftige Kindergeld für ein 1. - 2. Kind.
Der rückständige Unterhalt wird für die Zeit vom 01.05.2020 bis 31.12.2020 auf 766,00 € festgesetzt.
Es werden gesetzliche Verzugszinsen ab Zustellung des Festsetzungsantrages, dem 17.12.2020, in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem rückständigen Unterhaltsbetrag von 766,00 € festgesetzt.
Der Verfahrenswert wird auf 4.630,00 € festgesetzt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Entscheidung ist sofort wirksam.
Gründe
1 Das vereinfachte Verfahren ist nach dem Vorbringen der Antragstellerin zulässig.
2 Der Antragsgegner ist nach Maßgabe des § 251 FamFG zu dem Antrag gehört worden.
3 Einwendungen wurden innerhalb der gesetzten Frist nicht erhoben.
4 Die Festsetzung des Verfahrenswertes beruht auf § 51 FamGKG.
5 Die Kostenentscheidung beruht auf § 243 FamFG.
6 Die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit beruht auf § 116 FamFG.