Texte intégral
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 6. Senat — L 6 AS 13/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-20
Aktenzeichen: L 6 AS 13/17
ECLI: ECLI:DE:LSGSH:2018:0420.L6AS13.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 16 Abs 1 S 2 SGB 2, § 16e SGB 2, § 44 Abs 1 SGB 3
Orientierungssatz
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Nach § 16 Abs. 1 S. 2 SGB 2 i. V. m. § 344 Abs. 1 SGB 3 können Grundsicherungsberechtigte aus dem Vermittlungsbudget der Arbeitsagentur bei Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist.(Rn.17)
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Ein automatischer Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten aufgrund einer bewilligten Förderungsmaßnahme besteht nicht. Eine entsprechende Bewilligung muss erforderlich sein, um die konkrete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Ist die Arbeitsstelle 5 km vom Wohnort entfernt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, so ist eine Fahrtkostenübernahme durch den Grundsicherungsträger ausgeschlossen.(Rn.30)