Texte intégral
LG Erfurt 1. Zivilkammer — 1 S 149/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-18
Aktenzeichen: 1 S 149/15
ECLI: ECLI:DE:LGERFUR:2016:0218.1S149.15.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 134 BGB, § 275 Abs 4 BGB, § 326 BGB, § 399 BGB
Orientierungssatz
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Bestand aufgrund des in den Statuten der FIFA geregelten Verbots, ein einmal erworbenes Ticket weiter zu veräußern, von Anfang an Unmöglichkeit, hat der Verkäufer eines solchen Tickets - vorliegend für das WM-Endspiel in Brasilien - keinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung.(Rn.3)
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Die Verletzung eines wirksam vereinbarten Abtretungsverbots hat zur Folge, dass die Forderung von vornherein als ein unveräußerliches Recht entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 1963, VII ZR 33/62).(Rn.7)