Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan 21 des Kantons Bern für das besondere Volksschulangebot ist für das deutschsprachige besondere Volksschulangebot im Kanton verbindlich.
Art. 2 Inkrafttreten
Diese Direktionsverordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
A1 Anhang 1: Lehrplan 21 des Kantons Bern für das besondere Volksschuangebot
Art. 1-1 Erstfassung
Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG) in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht. Er ist auf Internet verfügbar unter: https://www.bvsa.bkd.be.ch/de/start/themen/lehrplan-bvsa.html