Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung

897nDecree31 août 1986

Vom 24.06.1986 (Stand 31.08.1986)

Art. 1

  1. Es wird ein Sonderkredit von 20 Millionen Franken bewilligt, um
    1. den Bau von preisgünstigen Wohnungen zu fördern,
    2. die Erneuerung bestehender Wohnungen zu unterstützen,
    3. den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum zu fördern,
    4. den Erwerb und die Erschliessung von Land für den Wohnungsbau zu fördern.

Art. 2

  1. Diese Aufwendungen sind dem Konto 62.00.2.905 zu belasten.

Art. 3

  1. Das Dekret ist zu veröffentlichen. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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