Organisationserlaß des Bundeskanzlers (BKOrgErl 1991-04)

bkorgerl_1991-04BKOrgErl 1991-04Law26 avr. 1991

Ausfertigungsdatum: 1991-04-26

Fundstelle: BGBl I 1991, 1179

Eingangsformel

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:

I.

Dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit die Zuständigkeit für Wein, Likörwein, Schaumwein sowie weinhaltige Getränke (einschließlich Überwachung) übertragen.

II.

Rechtsvorschriften auf diesem Zuständigkeitsgebiet werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit erlassen.

III.

Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.