NINWBABZustG,NI•Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
NINWBABZustG,NININWBABZustG,NIGesetz13 févr. 1971
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
Vom 5. Februar 1971 (Nds. GVBl. S. 37 - VORIS 92100 03 00 00 000 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Art. 1 NINWBABZustG
Dem als Anlage veröffentlichten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken vom 16. Juli/23. September 1970 wird zugestimmt.
Art. 2 NINWBABZustG
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 5. Februar 1971.
Der Niedersächsische Ministerpräsident Kubel
Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten Greulich
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