Verordnung (EG) Nr. 2126/2004 der Kommission vom 14. Dezember 2004 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen im Rahmen des Verfahrens A1 für Schalenfrüchte (Mandeln ohne Schale, Haselnüsse in der Schale, Haselnüsse ohne Schale, Walnüsse in der Schale) | Omnilex