Verordnung (EG) Nr. 472/2008 der Kommission vom 29. Mai 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf das erste Basisjahr, das für Zeitreihen gemäß der NACE Rev. 2 anzuwenden ist, und für Zeitreihen vor 2009, die gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, die Gliederungstiefe, die Form, den ersten Bezugszeitraum und den Bezugszeitraum (Text von Bedeutung für den EWR) | Omnilex