Verordnung (EG) Nr. 114/2009 der Kommission vom 6. Februar 2009 mit Übergangsmaßnahmen für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 hinsichtlich der Bezugnahmen auf Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung und Weine mit geschützter geografischer Angabe | Omnilex