Il sistema d’informazione serve all’adempimento dei seguenti compiti:
1. gestire e analizzare i dati relativi agli incidenti stradali,
2. elaborare le basi per la politica della sicurezza stradale,
3. allestire la statistica degli incidenti stradali.
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Das Erfassungssystem des Informationssystems Strassenverkehrsunfälle (ISU) wird durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in Zusammenarbeit mit den Kantonen betrieben. Das Erfassungssystem dient insbesondere der Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Durchführung von Administrativ- und Strafverfahren gegen Fahrzeugführer. Das Auswertungssystem dient der Auswertung und Analyse von Strassenverkehrsunfällen, der Erarbeitung von Grundlagen der Verkehrssicherheitspolitik und der Erstellung der Strassenverkehrsunfall-Statistik. Der Bundesrat regelt Organisation, Betrieb, Zuständigkeiten sowie das Auskunfts- und Berichtigungsrecht; die einschlägigen Ausführungsbestimmungen finden sich in der Verordnung über das Informationssystem Strassenverkehrsunfälle (ISUV).
“Soweit der Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren sein Zugangsgesuch auf nicht Gegenstand der vorinstanzlichen Verfahren bildende (Roh-)Daten erweitern wollte, wäre darauf wegen Nichteinhaltung des Instanzenzugs nicht einzutreten. Den Beschwerdeführer auf die insofern klare Eingrenzung des Rekursantrags zu behaften, der "alle im/via VUGIS enthaltenen Daten" verlangte, ist nicht überspitzt formalistisch im Sinn von Art. 29 Abs. 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101). 2. 2.1 Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) erstellt eine Strassenverkehrsunfall-Statistik; es ist zuständig für eine gesamtschweizerische Auswertung der Strassenverkehrsunfälle (Art. 89i Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 [SVG; SR 741.01]). Gestützt auf Art. 89i Abs. 2 SVG führt es in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Informationssystem Strassenverkehrsunfälle (ISU). Dieses besteht aus einem System zur Erfassung der Strassenverkehrsunfälle (Erfassungssystem) sowie einem System zur Auswertung der Strassenverkehrsunfälle (Auswertungssystem). Die Kantone geben die Daten, die im Zusammenhang mit Strassenverkehrsunfällen erhoben worden sind, ins Erfassungssystem ein (Art. 89i Abs. 3 SVG). Gemäss Art. 89j SVG dient das Erfassungssystem der Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Durchführung von Administrativ- und Strafverfahren gegen Fahrzeugführer (lit. a), das Auswertungssystem dient der Auswertung und Analyse von Strassenverkehrsunfällen, dem Erarbeiten von Grundlagen der Verkehrssicherheitspolitik und dem Erstellen der Strassenverkehrsunfall-Statistik (lit. b). Der Bundesrat ist nach Art. 89n SVG zum Erlass von Ausführungsvorschriften befugt, er regelt neben anderem die Organisation und den Betrieb des Informationssystems (lit. a), die Zuständigkeiten und die Verantwortung für die Datenbearbeitung (lit. b), die Bekanntgabe von Daten (lit. g) sowie das Auskunfts- und Berichtigungsrecht (lit. h). Die entsprechenden Regelungen finden sich in der Verordnung über das Informationssystem Strassenverkehrsunfälle vom 30. November 2018 (ISUV; SR 741.57). 2.2 Das ASTRA führt das Erfassungssystem des ISU in Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem Schadenzentrum des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Art.”
“Soweit der Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren sein Zugangsgesuch auf nicht Gegenstand der vorinstanzlichen Verfahren bildende (Roh-)Daten erweitern wollte, wäre darauf wegen Nichteinhaltung des Instanzenzugs nicht einzutreten. Den Beschwerdeführer auf die insofern klare Eingrenzung des Rekursantrags zu behaften, der "alle im/via VUGIS enthaltenen Daten" verlangte, ist nicht überspitzt formalistisch im Sinn von Art. 29 Abs. 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101). 2. 2.1 Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) erstellt eine Strassenverkehrsunfall-Statistik; es ist zuständig für eine gesamtschweizerische Auswertung der Strassenverkehrsunfälle (Art. 89i Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 [SVG; SR 741.01]). Gestützt auf Art. 89i Abs. 2 SVG führt es in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Informationssystem Strassenverkehrsunfälle (ISU). Dieses besteht aus einem System zur Erfassung der Strassenverkehrsunfälle (Erfassungssystem) sowie einem System zur Auswertung der Strassenverkehrsunfälle (Auswertungssystem). Die Kantone geben die Daten, die im Zusammenhang mit Strassenverkehrsunfällen erhoben worden sind, ins Erfassungssystem ein (Art. 89i Abs. 3 SVG). Gemäss Art. 89j SVG dient das Erfassungssystem der Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Durchführung von Administrativ- und Strafverfahren gegen Fahrzeugführer (lit. a), das Auswertungssystem dient der Auswertung und Analyse von Strassenverkehrsunfällen, dem Erarbeiten von Grundlagen der Verkehrssicherheitspolitik und dem Erstellen der Strassenverkehrsunfall-Statistik (lit. b). Der Bundesrat ist nach Art. 89n SVG zum Erlass von Ausführungsvorschriften befugt, er regelt neben anderem die Organisation und den Betrieb des Informationssystems (lit. a), die Zuständigkeiten und die Verantwortung für die Datenbearbeitung (lit. b), die Bekanntgabe von Daten (lit. g) sowie das Auskunfts- und Berichtigungsrecht (lit. h). Die entsprechenden Regelungen finden sich in der Verordnung über das Informationssystem Strassenverkehrsunfälle vom 30. November 2018 (ISUV; SR 741.57). 2.2 Das ASTRA führt das Erfassungssystem des ISU in Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem Schadenzentrum des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Art.”
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