(art. 69 LRTV)
2 commentaries
Die Erhebung der Haushaltabgabe kann an eine Erhebungsstelle ausserhalb der Bundesverwaltung übertragen werden; der Bund kann diese Stelle mandatieren.
“Gemäss Art. 69d RTVG kann der Bundesrat die Erhebung der Abgabe pro Haushalt und die damit verbundenen Aufgaben einer Erhebungsstelle ausserhalb der Bundesverwaltung übertragen, welche die Haushaltabgabe erhebt (Art. 69 RTVG i.V.m. Art. 58 RTVV). Im März 2017 erteilte das UVEK bzw. das BAKOM der Vorinstanz das Mandat zur Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe für die Jahre 2019 bis”
“Der Beschwerdeführer rügt, die Erstinstanz habe ihre Zuständigkeit überschritten. Gemäss Art. 69d RTVG kann der Bundesrat die Erhebung der Abgabe pro Haushalt und die damit verbundenen Aufgaben einer Erhebungsstelle ausserhalb der Bundesverwaltung übertragen, welche die Haushaltabgabe erhebt (Art. 69 RTVG i.V.m. Art. 58 RTVV). Im März 2017 erteilte das UVEK bzw. das BAKOM der Vorinstanz das Mandat zur Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe für die Jahre 2019 bis”
Gemäss Art. 69d RTVG kann der Bundesrat die Erhebung der Haushaltabgabe einer Erhebungsstelle ausserhalb der Bundesverwaltung übertragen (Art. 69 RTVG i.V.m. Art. 58 RTVV). In der Praxis erteilten UVEK/BAKOM im März 2017 ein solches Mandat zur Erhebung der Radio‑ und Fernsehabgabe.
“Gemäss Art. 69d RTVG kann der Bundesrat die Erhebung der Abgabe pro Haushalt und die damit verbundenen Aufgaben einer Erhebungsstelle ausserhalb der Bundesverwaltung übertragen, welche die Haushaltabgabe erhebt (Art. 69 RTVG i.V.m. Art. 58 RTVV). Im März 2017 erteilte das UVEK bzw. das BAKOM der Vorinstanz das Mandat zur Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe für die Jahre 2019 bis”
“Der Beschwerdeführer rügt, die Erstinstanz habe ihre Zuständigkeit überschritten. Gemäss Art. 69d RTVG kann der Bundesrat die Erhebung der Abgabe pro Haushalt und die damit verbundenen Aufgaben einer Erhebungsstelle ausserhalb der Bundesverwaltung übertragen, welche die Haushaltabgabe erhebt (Art. 69 RTVG i.V.m. Art. 58 RTVV). Im März 2017 erteilte das UVEK bzw. das BAKOM der Vorinstanz das Mandat zur Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe für die Jahre 2019 bis”
Usa la pagina corrente come contesto per ricerca, sintesi, confronti e bozze.