Torna alla legge

Art. 4

946.10LAREFederal Act1 giu 2006Fonte originale

L’ASRE offre un’assicurazione contro i rischi delle esportazioni conformemente alla presente legge.

1 commentary

N1.Keine Parteientschädigung bei amtlichem Obsiegen

Erweist sich die Gegenpartei als obsiegend in ihrem amtlichen Wirkungskreis (vgl. Art. 4 SERVG), können nach der Entscheidung keine Parteientschädigungen geschuldet sein.

Im Ergebnis erweisen sich die Beschwerden im Verfahren 2C_160/2023 und 2C_162/2023 als unbegründet, weshalb sie abzuweisen sind. Bei diesem Verfahrensausgang trägt die Beschwerdeführerin in beiden bundesgerichtlichen Verfahren die Gerichtskosten (Art. 66 Abs. 1 BGG). Die Beschwerdegegnerin ist zwar anwaltlich vertreten. Da sie aber in ihrem amtlichen Wirkungskreis obsiegt (vgl. Art. 4 SERVG), sind keine Parteientschädigungen geschuldet (Art. 68 Abs. 1 und Abs. 3 BGG). Demnach erkennt das Bundesgericht:

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.