Testo completo
BVwG G314 2144196-1
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.02.2017
- ECLI: ECLI:AT:BVWG:2017:G314.2144196.1.00
Spruch
G314 2144196-1/9E
BESCHLUSS
Das Bundesverwaltungsgericht beschließt durch die Richterin Maga. Katharina BAUMGARTNER über die Beschwerde des XXXX, Staatsangehörigkeit: Rumänien, vertreten durch XXXX, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.12.2016, Zl. XXXX:
A) Das Verfahren wird eingestellt.
B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Begründung
BEGRÜNDUNG:
Mit Eingabe vom 27.1.2017 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde gegen den oben angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ausdrücklich zurück. Das Verfahren ist daher gem § 28 Abs 1 VwGVG mit Beschluss einzustellen.
Die ordentliche Revision war nicht zuzulassen, weil eine Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG zukommt, nicht zu lösen war.