Testo completo
Bundesverwaltungsgericht G314 2260212-1
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.11.2022
- ECLI: ECLI:AT:BVWG:2022:G314.2260212.1.00
Spruch
G314 2260212-1/5E
BESCHLUSS
Das Bundesverwaltungsgericht beschließt durch die Richterin Mag.a Katharina BAUMGARTNER im Verfahren über die Beschwerde des venezolanischen Staatsangehörigen XXXX , geboren am XXXX , vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX .2022, Zl. XXXX , betreffend internationalen Schutz:
A) Das Verfahren wird eingestellt.
B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.
Begründung
Begründung:
Mit Eingabe vom XXXX 2022 zog der Beschwerdeführer die Beschwerde gegen den oben angeführten Bescheid, die dem Bundesverwaltungsgericht am 27.09.2022 vorgelegt worden war, zurück. Das Beschwerdeverfahren wird daher gemäß § 28 Abs 1 VwGVG eingestellt.
Mangels einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG ist die Revision nicht zuzulassen.