Testo completo
Bundesverwaltungsgericht L516 2298847-1
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.12.2024
- ECLI: ECLI:AT:BVWG:2024:L516.2298847.1.00
Spruch
L516 2298847-1/10E
Gekürzte Ausfertigung des am 13.12.2024 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Paul NIEDERSCHICK über die Beschwerde von XXXX (auch: XXXX ), geb. XXXX , StA. Jordanien, vertreten durch BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.08.2024, Zahl 1354477909/231031928, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13.12.2024 zu Recht erkannt:
Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX , gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX , damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
Begründung
Entscheidungsgründe:
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs 5 VwGVG, da
der Beschwerdeführer im Beisein seines Vertreters in der mündlichen Verhandlung auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ausdrücklich verzichtet hat;
die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist keinen Antrag auf Ausfertigung gemäß § 29 Abs 4 VwGVG gestellt hat.