Verfassungsgerichtshof B1359/11

B1359/11Corte costituzionale20 set 2012

Regest

Versammlungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, Meinungsäußerungsfreiheit

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1359/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.2012

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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